Webdesign Blog

11. Januar 2011

Einsatz von Google Analytics strafbar?

Seit längerer Zeit stehen diverse Dienste von Google unter Beschuss von Datenschutzbeauftragten und gerade hierzulande regt sich eine breite Front gegen die Datensammelwut des Google-Konzerns. Angeblich ist der kostenfreie Google Analytics Dienst nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht konform. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar verhandelte laut der FAZ seit November 2009 mit Google über Nachbesserung seines Dienstes, aber die Verhandlungen wurden mittlerweile abgebrochen. Per Meyerdirks, der Datenschutzbeauftragte von Google hingegen sieht die Einschätzung der Lage aber anders und meint, daß der Dienst schon in der ursprünglichen Version dem Datenschutzrecht der EU entsprach.
Da die Aufsichtsbehörden nicht gegen Google direkt vorgehen können, wird derzeit geprüft, ob und wie man gegen die Betreiber von Webseiten vorgehen könne, welche Google Analytics im Einsatz haben. Das würde eine neue Bußgeld-Welle auslösen, wie wir sie schon mit Impressum-Angaben und Widerrufsrechten von Shopbetreibern hatten.

Über den Autor Sönke Neise ist seit 1998 Geschäftsführer der sunrise design ohg und zuständig für das Projektmanagement von Webentwicklungen, sowie Planung und Steuerung von Onlinemarketing-Strategien. Er ist zertifizierter Google AdWords Specialist und einer von Google ausgezeichneten Top Contributors.

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Veröffentlicht unter Online Marketing