Sie sind vielfältig und praktisch, und fast jede Website nutzt sie: Google Fonts!
Google stellt für Webseiten eine große Auswahl an Schriften bereit, die kostenfrei auf der eigenen Website verwendet werden. Der Service ist sehr populär, fast jede Website nutzt Google Fonts.
Vor kurzem machte eine Abmahnwelle von sich reden, bei der Webseitenbetreiber abgemahnt wurden, die Google Font benutzen. Die Begründung dabei ist, dass die Abmahnenden erklären, dass durch das Abrufen der Fonts von Googles Servern in den USA die eigene IP-Adresse (ihre eindeutige Kennung beim Surfen im Web) übertragen wird. In genau diesem Moment wird dann nach den Datenschutzgrundverordnungen der Datenschutz nicht mehr gewährleistet. Als Konsequenz für die Website betreibenden, wollte dann der Abmahnende eine Summe, um sein Unwohlsein zu lindern. Wenn diese Summe daraufhin nicht gezahlt wurde, wurde zudem angemerkt, dass der Abmahnende dann den Anwaltlichen Rat hinzuzieht, um dann sein Recht durchzusetzen.
Um dieser Abmahnwelle vorzubeugen, ist es den Website-Betreibern zu raten, die Google Fonts lokal einzubinden oder andere Alternativen durchzuführen. So würde kein Datenschutzverstoß vorliegen und der Website betreibende wäre vor einer Abmahnung geschützt. Hierzu empfiehlt sich immer der Rat und die Hilfe einer Agentur.
Über den Autor Lena Maria Peters ist seit April 2017 als Online Marketing Managerin bei sunrise design tätig.
Verschlagwortet mit abmahnung, datenschutz, google
Veröffentlicht unter Allgemein, Sicherheit
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