Das BHG-Urteil für mehr Privatsphäre im Internet verändert den Umgang mit Cookies auf Webseiten. Laut einiger Juristen reicht das Urteil weiter und betrifft alle Technologien, die Daten auf den Geräten der Nutzer speichern und analysieren. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Fingerprints, Web-Beacons, Pixels, Tags usw.
Für die Nutzung der Userdaten für Marketinganalysen und Webanalysen muss nun eine Zustimmung des Nutzers, welcher sich auf der Seite befindet, eingeholt werden. Voreingestellte Häkchen stellen hierbei keine gültige Einwilligung dar und auch Einwilligungs-Pop Ups, welche den Dateninhalt verdecken, wenn man sie nicht akzeptiert sollen hier eher als ungültig gelten.
Der Grund weshalb trotzdem die meisten Seiten diese Art von Pop Ups verwenden ist, dass bei DSVGO- und rechtskonformen Einwilligungsfenstern nur ca. 0,1% der Nutzer zustimmen würden und es somit massive Datenverluste für Web- und Marketinganalysen bedeuten würde. Diverse Marketingexperten bezeichnen die Cookie-Ära also als beendet bzw. betonen, dass das Ende nah ist.
Seitenbetreiber sind aber auf die generierten Nutzerdaten für die analytischen Auswertungen angewiesen, um z.B. Erfolge zu messen oder gar über Gebotsstrategien mittels künstlicher Intelligenz effektiv Werbung zu schalten. Gerade der Mittelstand dürfte von der neuen Regelung schwer getroffen werden, da ohne derartige Daten effektive Werbemaßnahmen mit spezifischen Budgets kaum möglich sind. Das könnte zu drastischen Umsatzeinbrüchen führen.
Aktuell verwenden daher viele Anbieter noch nicht mehr datenschutzkonforme Cookiewarnungen und hoffen einer Abmahnung zu umgehen. So stellt dies auch die bisher einzige Lösung für das Problem dar, in der Hoffnung das große Technologie-Unternehmen wie Google mit Google Analytics eine Lösung für das Problem schaffen.
Über den Autor Lena Maria Peters ist seit April 2017 als Online Marketing Managerin bei sunrise design tätig.
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Veröffentlicht unter Online Marketing, Sicherheit
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